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   SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01   

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SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01 (https://dejure.org/2003,62091)
SG Stade, Entscheidung vom 30.10.2003 - S 1 KR 66/01 (https://dejure.org/2003,62091)
SG Stade, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - S 1 KR 66/01 (https://dejure.org/2003,62091)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
    Hingegen ist ein Gegenstand, mag er auch Kranken oder Behinderten in hohem Maße helfen, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung zu gewähren, wenn er schon von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und/oder Behinderte gedacht ist (ständige Rechtsprechung; vgl Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. September 1999 - B 3 KR 1/99 R - sowie Urteil vom 22. August 2001 - B 3 P 13/00 R - ).

    Das Radfahren selbst zählt hingegen nicht zu den anerkannt ausgleichspflichtigen Grundbedürfnissen (vgl Urteil des BSG vom 16. September 1999 a.a.O.).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
    Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist hingegen Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (ständige Rechtsprechung des BSG; zuletzt im Urteil vom 21. November 2002 - B 3 KR 8/02 R - ).

    Bestärkt fühlt sich die Kammer insoweit wiederum von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach bereits ein Aktionsradius von ca 100 Metern ausreicht, um das angesprochene Grundbedürfnis zu befriedigen (siehe hierzu das Urteil des BSG vom 21. November 2002 - B 3 KR 8/02 R - ).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
    In einer Entscheidung des BSG vom 16. April 1998 (B 3 KR 9/97 R - Rollstuhl-Bike für Jugendliche - SozR 3 - 2500 § 32 Nr. 27) wurde diejenige Entfernung als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt; dort ist das Hilfsmittel aber nicht wegen dieser rein quantitativen Erweiterung sondern wegen der dadurch geförderten Integration des behinderten Klägers in seiner jugendlichen Entwicklungsphase zugesprochen worden.
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
    Einigkeit besteht aber darüber, dass bei starkem Übergewicht (im allgemeinen ab einem Body-Maß-Index > 30) eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion zwecks Vermeidung von Begleit- und Folgeerkrankungen erforderlich ist (siehe hierzu das Urteil des BSG vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 1/02 R - ).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
    Mit Urteil vom 16. September 1999 (SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 31) hat das BSG seine Rechtsprechung insoweit präzisiert, als unter diesem Grundbedürfnis die Fähigkeit zu verstehen ist, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R

    Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel -

    Auszug aus SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
    Hingegen ist ein Gegenstand, mag er auch Kranken oder Behinderten in hohem Maße helfen, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung zu gewähren, wenn er schon von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und/oder Behinderte gedacht ist (ständige Rechtsprechung; vgl Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. September 1999 - B 3 KR 1/99 R - sowie Urteil vom 22. August 2001 - B 3 P 13/00 R - ).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
    Hierzu hat das BSG in einer Entscheidung vom 8. Juni 1994 (SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy) die Bewegungsfreiheit als Grundbedürfnis bejaht, dabei aber nur auf diejenigen Entfernungen abgestellt, die ein Gesunder zu Fuß zurücklegt.
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